Das
Arbeitnehmer-
überlasssungsgesetz
Warum gibt es das Arbeitnehmer-überlassungsgesetz?
Bei Film- und Fernsehproduktionen handelt es sich i.d.R. um Auftragsproduktionen, bei denen die Aufträge ähnlich einer Baumstruktur von Ebene zu Ebene weitergereicht werden.
Viele Firmen brauchen wegen der unregelmäßigen und meist unvorhersehbaren Auftragslage zusätzlich zu ihrem festem Stammpersonal (ständig vollbeschäftigte Arbeitnehmer) Unterstützung. Somit bedienen sie sich zur Aufstockung des eigenen Stammpersonals am sogenannten Freien Markt. Da kommt das AÜG ins Spiel.
AÜG
Erklärung und Faktoren
des Freien Marktes
Der Freie Markt gleicht einer umfangreichen Adresskartei, die methodisch durch Disponent:innen abgearbeitet wird. Dabei gilt es die Kosten, das Handwerk und Können und evtl. auch die Sozialverträglichkeit der Fachleute zu berücksichtigen.
Hinzu kommen Faktoren wie:
• Wer ist Freiberufler:in?
• Wer darf Rechnungen stellen?
• Wer ist mehrwertsteuerpflichtig?
• Wer ist trotzdem
rentenversicherungspflichtig?
• Was passiert mit den Krankenversicherungsbeiträgen des/der Arbeitsgebers:in?
Dies sind Fragen, die sich in erster Linie die Auftragssteller:innen stellen, jedoch zudem auch für Arbeitnehmer:innen interessant sein können.
DER FREIE MARKT
(SCHEIN-) SELBSTSTÄNDIGKEIT UND SOZIALVERSICHERUNG
Die aktuelle Gesetzeslage lässt für diese Grauzone der berühmt-berüchtigten „Scheinselbständigkeit" immer noch kaum bis keine klaren Grenzen zu. Die Prüfung der sozialversicherungs-rechtlichen Selbständigkeit (Statusfeststellungsverfahren) stellt viele Firmen vor eine nahezu unlösbare Aufgabe, da diese seit dem 01.01.2000 einzig der Clearingstelle der Rentenversicherung Bund (RV Bund) obliegt. Dies gestaltet die gesamten Abrechnungsmodalitäten schwierig und aufwendig.
Die Konsequenzen einer Zuwider-handlung dieser sozialversicherungs-rechtlich relevanten Vorschriften sind:
• Nachzahlung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge
• zzgl. einer Zahlung von Säumniszuschlägen
• verschärfte Beobachtung der Abrechnungen durch die Entscheidungsbehörde (i.a. RV Bund, AOK)
• strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen (in besonders schweren Fällen & auch bei Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung!)
Mag der erste Punkt noch relativ harmlos erscheinen, dürften hier bereits die meisten Unternehmen liquiditätsbedingt durch die immense Höhe der aufgelaufenen Beträge zu Grunde gehen.
STATUSFESTSTELLUNGSVERFAHREN
Kosten
und
Komplikationen
Kurzfristige Entscheidungen zb. seitens Auftragssteller:innen stellen weitere Komplikationen im Zusammenhang mit dem „Freien Markt" dar. Diese können eine gesamte Dispositionsmannschaft vor zeitlich unlösbare Aufgaben stellen. In so einem Fall ist es essenziell, die wesentlichen Aufgaben zu erkennen und an interne Stellen weiterzuleiten. Die weniger wesentlichen Aufgaben können - oft sogar produktiver - von externen Institutionen gelöst werden. Somit ist Effektivität hier das Stichwort.
Abrechnungsvorgänge im eigenen Hause sind aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Abrechnungsfälle meist sehr teuer.
Diese Kosten verstecken sich oft, da wenig transparent.
Durch die Vielzahl und Komplexität der unterschiedlichen Abgaben, Steuern und Beiträge fällt es schwer, den Überblick über die wirklichen Kosten eines Projektes beizubehalten.
Immer wieder wissen Projektleiter:innen relativ unzureichend über ihre direkten und indirekten Kosten Bescheid. Das verzerrt das Gesamtbild und führt zu verspätetem Aufdecken von Verlusten.
Das rasante Auf und Ab in Programmgestaltung lassen selten sichere Voraussagen über die Laufzeit eines Auftrages zu. Deswegen sind Personalkosten auch immer wieder schwer zu kalkulieren.
„Abhängig“ Beschäftigte, zu denen nahezu alle Beteiligten einer Produktionen gehören (s.o), erwerben nach deutschem Recht einen Kündigungsschutz. Somit beeinflusst eine unerwartete Auftragsstornierung mehr als nur die neu umzulegenden Kosten für Material. Ansprüche dieser Art sind unabhängig von der Existenz eines schriftlichen Arbeitsvertrages.